Der Bürgermeister als 1. Instanz der Baubehörde. Ein Interessensvertreter. Aber von wem?

Stellen Sie sich vor, Ihr Nachbar, ein Bauträger, möchte eine Wohnhausanlage errichten. Hanglage. Er muss daher für die Baureife das Gelände geringfügig anpassen. Dafür möchte er eine kleine Stützmauer mit einer Höhe von 89cm zu Ihrem Grund errichten, also bis knapp unter Ihre Hüfte. Sie haben nichts dagegen, da die damit geschaffene ebene Fläche auch keiner speziellen Nutzung gewidmet wird. Daher akzeptieren Sie die Bauführung und Ihre Parteienstellung im Bauverfahren endet.