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Schlagwort: Bauordnung

Des Bürgermeisters Wunsch: uninformierte Gemeinderäte

St. Andrä – Wördern hat es aktuell nicht leicht.

Die Kronenzeitung berichtete über den Bauskandal “Kernstockstraße”: https://www.krone.at/2704479

Die NÖN berichtete über ein weiteres skandalverdächtiges Bauvorhaben: https://m.noen.at/tulln/st-andrae-woerdern-anrainerprotest-gegen-nebengebaeude-zu-gross-und-auf-nachbargrund-st-andrae-woerdern-hausbau-anrainerbeschwerden-print-nachbarschaftsstreit-322852680

Jetzt könnte man meinen, dass es wichtig wäre, als Gemeinderat vom Bürgermeister, seinesgleichen die Baubehörde 1. Instanz, über diese Bauangelegenheiten informiert zu werden. Immerhin sind die Gemeinderät:innen jene Personen, die von den Bürgern zuerst darauf angesprochen werden. Nachdem Gemeinderäte allerdings keine Akteneinsicht nehmen dürfen, kann nur der Bürgermeister informieren. Doch einiges Wunderliches trug sich sohin zu …

Bauordnung oder Willkür?

Der Bürgermeister als 1. Instanz der Baubehörde. Ein Interessensvertreter. Aber von wem?

Stellen Sie sich vor, Ihr Nachbar, ein Bauträger, möchte eine Wohnhausanlage errichten. Hanglage. Er muss daher für die Baureife das Gelände geringfügig anpassen. Dafür möchte er eine kleine Stützmauer mit einer Höhe von 89cm zu Ihrem Grund errichten, also bis knapp unter Ihre Hüfte. Sie haben nichts dagegen, da die damit geschaffene ebene Fläche auch keiner speziellen Nutzung gewidmet wird. Daher akzeptieren Sie die Bauführung und Ihre Parteienstellung im Bauverfahren endet.

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