Es ist etwas Ruhe eingekehrt. Auch andere Themen abseits des Sportplatzes finden wieder in die Gemeindepolitik zurück. Darüber werde ich in den nächsten Blogs berichten.

Die Ruhe wird uns gut tun. Unerheblich, ob die Akteure rund um den Masterplan nun etwas durchschnaufen oder Gras drüberwachsen lassen wollen, der eindeutige Aufruf der Gemeindebürger, in der Thematik zurück zum Start zu gehen, kann und darf nicht überhört werden. Sollten bis zur nächsten Gemeinderatswahl 2020 trotzdem die Baugeräte auffahren, würde es die Gemeinderegierungsparteien stimmenmässig wohl marginalisieren. Wegschieben ist aber auch keine Option. Es wird sich also was tun. Wann und was bleibt abzuwarten.

Sind die Intentionen der ÖVP und vor allem der Bürgerliste, angeführt vom Grundeigentümer Kögl, für die Verbauung noch mehr oder weniger nachvollziehbar, ist mir bis heute noch immer nicht klar, warum die Grünen gegen die Interessen der zu vertretenen Bürger agieren. Gerade die Grünen, die in einer Gemeinde wie der unseren so ein wichtiger Faktor für ökologische Nachhaltigkeit wären und in meinen Augen auch bislang waren.

Unverständlich ist für mich auch, warum der Bürgermeister, der zwar aus der Parteipolitik stammt, aber dennoch für ALLE Bürger da sein sollte, das Amtsblatt (das von der Gemeinde und NICHT von den Parteien herausgeben wird) für Werbung statt für neutrale Berichterstattung nutzt. Nicht nur in meinen Augen eine sehr schwere Verfehlung.

Unterm Strich bleibt halt irgendwie ein schaler Beigeschmack. Was ist da im Hintergrund gelaufen? Wir wissen es nicht und werden es wohl auch nicht herausfinden. Aber wir können zumindest etwas tun. Wir als Gemeindebürger und auch Steuerzahler können darauf beharren, dass mit Gemeindevermögen behutsam umgegangen wird.

Was kann uns hier behilflich sein? Das Bundesvergabegesetz, dem auch die Gemeinden unterliegen, haben in unterschiedlichen Bereichen für die Vergabe von Leistungen unterschiedliche Schwellenwerte. Werden dieses Schwellenwerte überschritten, MUSS öffentlich ausgeschrieben werden. Im Baubereich sind das €5.548.000,00. Gut für Bund und Länder, da es höchst komplex wird, viel zu viele Leistungen ausschreiben zu müssen. Für Gemeinden, selbst für halbwegs große wie unsere, ist dieser Schwellenwert aber enorm.

Die Gemeinde darf sich allerdings auch freiwillig einer kleineren Schwelle unterwerfen. Und das ist wohl auch sinnvoll. Das sollte eine Forderung an die Gemeindepolitik sein.

Die Gemeinde könnte sich beispielsweise freiwillig dem Schwellenwert von derzeit €221.000,00 unterwerfen, die für alle Dienstleistungen laut Bundesvergabegesetz gelten und darin auch jene Leistungen im Rahmen der Bauleistungen inkludieren. Das wäre knapp über einem Prozent des Finanzhaushaltes unserer Marktgemeinde.  Natürlich könnte man den Schwellen wert gleich prozentuell an den Gemeindehaushalt knüpfen. Die höheren Kosten, die diese Ausschreibungsverfahren bedeuten würden, wären durch den höheren Wettbewerb der anbietenden Unternehmen jedenfalls gedeckt.